LG Stralsund, vom 14.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 424/02
Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter der als Eigentümerin eingetragenen GbR
OLG Rostock, Beschluss vom 11.09.2003 - Aktenzeichen 7 W 54/03
DRsp Nr. 2004/17351
Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter der als Eigentümerin eingetragenen GbR
1. Die Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch ist unzulässig, wenn als Eigentümer des Grundstücks nicht der Schuldner, sondern die Gesellschafter einer GbR, deren Mitgesellschafter auch der Schuldner ist, eingetragen sind.2. Gemäß § 728 Abs. 2BGB führt die Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters zur Auflösung der GbR. Die Auseinandersetzung findet nach den allgemeinen Regeln des Gesellschaftsrechts außerhalb des Insolvenzverfahrens statt (§ 84 Abs. 1InsO). Dieser Auseinandersetzungsanspruch und damit lediglich ein Zahlungsanspruch gehört zur Insolvenzmasse. Die Massezugehörigkeit dieses Anspruchs kann nicht durch die Eintragung eines Insolvenzvermerks nach § 32InsO kenntlich gemacht werden.