Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2010 wird auf Kosten der Antragstellerinnen zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.
I.
Die Antragstellerinnen sind zusammen mit P. K. in Erbengemeinschaft als Eigentümer zu ½ im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses genannten Grundstücks eingetragen. Die Eintragung erfolgte in Abteilung I unter der laufenden Nr. 2a (Antragstellerin zu 1), Nr. 2b (P. K.) und Nr. 2c (Antragstellerin zu 2). Über das Vermögen von P. K. wurde Anfang 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet.
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