OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.11.2018
4 U 5/18
Normen:
InsO § 61 S. 1-2;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 31.08.2017

Eintrittspflicht einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Begründung einer nicht gedeckten Masseverbindlichkeit durch den Insolvenzverwalter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2018 - Aktenzeichen 4 U 5/18

DRsp Nr. 2019/3613

Eintrittspflicht einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Begründung einer nicht gedeckten Masseverbindlichkeit durch den Insolvenzverwalter

1. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass ein Schaden auf einer wissentlichen Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers beruht, für die er nicht eintrittspflichtig ist. 2. Für einen wissentlichen Pflichtenverstoß ist positive Kenntnis des Handelnden Voraussetzung. Dabei muss sich die Wissentlichkeit nur auf die Pflichtverletzung und nicht auch auf einen Schadenseintritt erstrecken. 3. Beruft der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer sich auf den Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung, so hat er einen Sachverhalt vorzutragen, der auf eine Wissentlichkeit der Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers zumindest hindeutet. Dabei ist der Vortrag zusätzlicher Indizien entbehrlich, wenn es sich um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann.