BAG - Urteil vom 21.01.2014
3 AZR 548/11
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BGB § 328 Abs. 1; InsO §§ 21 ff.;
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 28.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1338/10
ArbG Düsseldorf, vom 25.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 2358/10

Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche; Auslegung eines Trustvertrags

BAG, Urteil vom 21.01.2014 - Aktenzeichen 3 AZR 548/11

DRsp Nr. 2014/7811

Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche; Auslegung eines Trustvertrags

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2011 - 14 Sa 1338/10 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BGB § 328 Abs. 1; InsO §§ 21 ff.;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger für die Zeit vom 1. Juni 2009 bis zum 31. Mai 2012 eine vorgezogene monatliche Altersrente iHv. 729,40 Euro zu zahlen.

Der am 20. Mai 1949 geborene Kläger war bis zum 31. März 2006 bei der Q GmbH und bei deren Rechtsvorgängerinnen, der G KG und der Q AG, beschäftigt.

Die G KG hatte mit dem Gesamtbetriebsrat unter dem 31. Januar 1991 eine "Gesamtbetriebsvereinbarung über das Versorgungswerk G KG" (im Folgenden: GBV 2001) geschlossen, die ua. folgende Regelungen enthält:

"§ 2 Leistungsübersicht

Nach Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden Betriebsrenten gewährt als:

(1) Altersrente und vorgezogene Altersrente (siehe § 6)

...

§ 4 Voraussetzung für die Versorgungsleistungen

...