LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.08.2019
7 Sa 667/18
Normen:
InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 4; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a; BGB § 623;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 1221/18

Einzelne Flugzeuge, Abflugstationen, Landerechte oder die Langstrecke keine eigenständigen BetriebsteileGreifbare Form der Stilllegung des Betriebs während des KündigungsausspruchsAuslegung eines Schreibens als Einleitung des KonsultationsverfahrensPflichtangaben in MassenentlassungsanzeigeBeifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur MassenentlassungsanzeigeAntrag auf Nachteilsausgleich als InsolvenzforderungWeitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 657/18 v. 29.03.2019

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 667/18

DRsp Nr. 2021/2871

Einzelne Flugzeuge, Abflugstationen, Landerechte oder die Langstrecke keine eigenständigen Betriebsteile Greifbare Form der Stilllegung des Betriebs während des Kündigungsausspruchs Auslegung eines Schreibens als Einleitung des Konsultationsverfahrens Pflichtangaben in Massenentlassungsanzeige Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige Antrag auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 657/18 v. 29.03.2019

Massensache mit weitestgehender Parallelitätzu z.B. Landesarbeitsgericht Düsseldorf 6 Sa 657/18.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 - 13 Ca 1221/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 4; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a; BGB § 623;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..

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