LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.2019
6 Sa 753/18
Normen:
KSchG § 4; InsO § 55 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; TV Pakt § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 09.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1182/18

Einzelne Flugzeuge, Landerechte oder die Langstrecke an sich keine selbstständigen BetriebsteileWet-Lease kein übergangsfähiger BetriebsteilSchriftformerfordernis bei KündigungTV-Pakt bei vollständiger Betriebsschließung nicht anwendbarErklärter Wille zur Einleitung des KonsultationsverfahrensFormelle Anforderungen an MassenentlassungsanzeigeAnspruch auf Nachteilsausgleich als InsolvenzforderungParallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 587/18 v. 15.03.2019

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 753/18

DRsp Nr. 2021/2910

Einzelne Flugzeuge, Landerechte oder die Langstrecke an sich keine selbstständigen Betriebsteile Wet-Lease kein übergangsfähiger Betriebsteil Schriftformerfordernis bei Kündigung TV-Pakt bei vollständiger Betriebsschließung nicht anwendbar Erklärter Wille zur Einleitung des Konsultationsverfahrens Formelle Anforderungen an Massenentlassungsanzeige Anspruch auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 587/18 v. 15.03.2019

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.03.2019, AZ: 6 Sa 587/18, das vollständig dokumentiert ist

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.07.2018 - 5 Ca 1182/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 4; InsO § 55 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; TV Pakt § 2 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

1. 2. 3.