LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.08.2019
7 Sa 757/18
Normen:
InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 4; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a; BGB § 623;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 22.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 1227/18

Einzelne Flugzeuge, Start- und Landerechte, Abflugstationen und die Langstrecke an sich keine selbständigen BetriebsteileGreifbare Form der Betriebsstilllegung zum Zeitpunkt der KündigungAnspruch auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Betriebsschließung und nicht durchgeführtem InteressenausgleichErklärter Wille zur Einleitung des KonsultationsverfahrensPflichtangaben in MassenentlassungsanzeigeBeifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bei MassenentlassungsanzeigeWeitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 657/18 v. 29.03.2019

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 757/18

DRsp Nr. 2021/2909

Einzelne Flugzeuge, Start- und Landerechte, Abflugstationen und die Langstrecke an sich keine selbständigen Betriebsteile Greifbare Form der Betriebsstilllegung zum Zeitpunkt der Kündigung Anspruch auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Betriebsschließung und nicht durchgeführtem Interessenausgleich Erklärter Wille zur Einleitung des Konsultationsverfahrens Pflichtangaben in Massenentlassungsanzeige Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bei Massenentlassungsanzeige Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 657/18 v. 29.03.2019

Massensache mit weitestgehender Parallelität zu z. B. LAG Düsseldorf 6 Sa 657/18.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.06.2018 - 14 Ca 1227/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 4; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a; BGB § 623;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

1. 2. 3.