LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.09.2019
11 Sa 700/18
Normen:
InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 4; KSchG § 17; BGB § 613a; BGB § 623;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 19.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1061/18

Einzelne Flugzeuge, Startrechte, Abflugstationen oder auch die Langstrecke keine BetriebsteileGreifbare Form der Betriebsstilllegung während des KündigungsausspruchsAuslegung eines Schreibens als Einleitung des KonsultationsverfahrensPflichtangaben in MassenentlassungsanzeigePflicht zur Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bei MassenentlassungsanzeigeAnspruch auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 700/18

DRsp Nr. 2021/2869

Einzelne Flugzeuge, Startrechte, Abflugstationen oder auch die Langstrecke keine Betriebsteile Greifbare Form der Betriebsstilllegung während des Kündigungsausspruchs Auslegung eines Schreibens als Einleitung des Konsultationsverfahrens Pflichtangaben in Massenentlassungsanzeige Pflicht zur Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bei Massenentlassungsanzeige Anspruch auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

Parallelsache zu 10 Sa 590/18

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom - 6 Ca 1061/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 4; KSchG § 17; BGB § 613a; BGB § 623;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in C..

1. 2. 3.