OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.01.2007
4 U 311/06
Normen:
InsO § 17 Abs. 2 § 130 § 131 § 142 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2007, 338
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 08.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 404/05

Einzelne Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.01.2007 - Aktenzeichen 4 U 311/06

DRsp Nr. 2007/7308

Einzelne Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung

»Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung hinsichtlich Lieferungen, die ein Insolvenzgläubiger entgegen einer bislang üblichen Praxis nur gegen Vorkasse des Insolvenzschuldners erbrachte.«

Normenkette:

InsO § 17 Abs. 2 § 130 § 131 § 142 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Der Kläger wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 1.6.2004 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der D. S. GmbH (Schuldnerin) bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin vom 2.3.2004 durch Beschluss vom 1.6.2004 eröffnet (Bl. 12 d.A.). In seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter nimmt der Kläger die Beklagte im Wege der Insolvenzanfechtung auf Rückgewähr von Zahlungen in Anspruch, welche die Schuldnerin vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Beklagte geleistet hat.