I.
Die GmbH ist im Handelsregister eingetragen. § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) der Satzung lautet:
1)
"Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
2)
Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und jederzeit wieder entziehen. Sie kann außerdem einen, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB generell oder für den Einzelfall befreien."
Zum stets einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer wurde B. bestellt.
Am 9.11.1994 wurde im Handelsregister eingetragen: "Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 LöschG von Amts wegen eingetragen."
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|