Die Parteien streiten um die Berechtigung an Mietzinszahlungen, welche nach der vorläufigen Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen gemäß §
Am 23.02.1998 ordnete das Amtsgericht Zwickau - Vollstreckungsgericht - durch Beschluss die Zwangsverwaltung über das Grundstück, auch aufgrund eines rechtsgeschäftlich bestellten dinglichen Rechts an und bestellte den Beklagten zum Zwangsverwalter. Eigentümer des zwangsverwalteten Grundstücks war
Am 06.05.1998 wurden aufgrund eines Gesamtvollstreckungsantrages der Innungskrankenkasse durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz, Gesamtvollstreckung und ein allgemeines Veräußerungsverbot für das Grundvermögen des Schuldners angeordnet. Gegen den Schuldner eingeleitete anderweitige Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig nach §
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