Ende einer Betriebsaufspaltung: Aufdeckung stiller Reserven
BFH, Beschluß vom 22.09.1999 - Aktenzeichen X B 47/99
DRsp Nr. 2000/884
Ende einer Betriebsaufspaltung: Aufdeckung stiller Reserven
Wie das Ende der sachlichen Verflechtung führt auch das Entfallen der personellen Verflechtung zur Beendigung einer Bertiebsaufspaltung und damit zu einer Betriebsaufgabe bei der Besitzgesellschaft, verbunden mit der Realisierung der stillen Reserven.