Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 23. Juli 2015 wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die weitere Beteiligte zu 2 stellte am 20. Januar 2014 den Antrag, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des selbständig tätigen Schuldners zu eröffnen, und begründete diesen Antrag mit nicht titulierten und nicht rechtskräftig titulierten Forderungen gegen den Schuldner. Daraufhin wies das Insolvenzgericht den Schuldner auf die Möglichkeit hin, als natürliche Person die Restschuldbefreiung zu erreichen. Es belehrte ihn, dass er, wenn er die Restschuldbefreiung anstrebe,
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