Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. September 2008 aufgehoben.
Die Berufung gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 8. Juni 2007 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Von Rechts wegen
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