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2005
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.09.2005
26 W 51/05
Normen:
JVEG § 9 Abs. 2 ;
InsO
§
22
Abs.
2
;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen
4 T 308/05
Entschädigung des zum vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 22 Abs. 2 InsO bestellten Sachverständigen
OLG Frankfurt/Main,
Beschluss
vom 05.09.2005
- Aktenzeichen 26 W 51/05
DRsp Nr. 2005/17419
Entschädigung des zum vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß §
22
Abs.
2
InsO
bestellten Sachverständigen
»Für die Entschädigung des zum vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß §
22
Abs.
2
InsO
bestellten Sachverständigen ist §
9
Abs.
2
JVEG unmittelbar anzuwenden.«
Normenkette:
JVEG § 9 Abs. 2 ;
InsO
§
22
Abs.
2
;
Entscheidungsgründe:
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