Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem Schlusstermin; Zulässigkeitsvoraussetzung für Restschuldbefreiungsantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren
OLG Köln, Urteil vom 24.05.2000 - Aktenzeichen 2 W 76/00
DRsp Nr. 2004/1486
Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem Schlusstermin; Zulässigkeitsvoraussetzung für Restschuldbefreiungsantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren
1. Das Insolvenzgericht darf bereits vor dem Schlusstermin über einen unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag entscheiden.2. Ein Restschuldbefreiungsantrag ist unzulässig, wenn den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht der Schuldner, sondern ein Gläubiger gestellt hat.