Erfüllung der Einlageschuld durch Hin- und Herübereisung des Einlagebetrages binnen weniger Tage; Erfüllungswirkung einer Zahlung bei fehlender Tilgungsbestimmung
BGH, Urteil vom 17.09.2001 - Aktenzeichen II ZR 275/99
DRsp Nr. 2001/16056
Erfüllung der Einlageschuld durch Hin- und Herübereisung des Einlagebetrages binnen weniger Tage; Erfüllungswirkung einer Zahlung bei fehlender Tilgungsbestimmung
»a) Die Hin- und Herüberweisung des Einlagebetrages binnen weniger Tage tilgt die Einlageschuld nicht, weil in einem solchen Falle nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Leistung zur endgültig freien Verfügung der Geschäftsführung gestanden hat.b) Die Anwendbarkeit der §§ 30, 31GmbHG setzt einen ordnungsgemäß abgeschlossenen Kapitalaufbringungsvorgang voraus.c) Kann der Gläubiger eine Leistung des Schuldners, etwa weil genau ein bestimmter offener Betrag gezahlt wird, einer von mehreren offenen Verbindlichkeiten zuordnen, steht es der Erfüllungswirkung der Zahlung nicht entgegen, daß der Schuldner sie nicht mit einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung versehen hat.«