OLG Koblenz - Urteil vom 09.06.2020
3 U 762/19
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 185 Abs. 1; BGB § 329; BGB § 362 Abs. 2; InsO § 22 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 396/16

Erfüllungswirkung von Zahlungen des auf die Sozialversicherungsbeiträge entfallenden Anteils der Vergütung aus Arbeitnehmerüberlassung unmittelbar an den SozialversicherungsträgerFortbestand der Direktzahlungsbefugnis nach Bestellung eines starken vorläufigen InsolvenzverwaltersReihenfolge der Verrechnung

OLG Koblenz, Urteil vom 09.06.2020 - Aktenzeichen 3 U 762/19

DRsp Nr. 2021/14569

Erfüllungswirkung von Zahlungen des auf die Sozialversicherungsbeiträge entfallenden Anteils der Vergütung aus Arbeitnehmerüberlassung unmittelbar an den Sozialversicherungsträger Fortbestand der Direktzahlungsbefugnis nach Bestellung eines "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters Reihenfolge der Verrechnung

1. Eine Vereinbarung in einem Arbeitnehmerüberlassungsrahmenvertrag, nach der sich der Entleiher verpflichtet, den auf die Sozialversicherungsbeiträge entfallenden Vergütungsanteil unmittelbar an den Sozialversicherungsträger zu zahlen, stellt auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03 - und vom 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02 - aufgestellten Grundsätze eine wirksame Erfüllungsübernahme im Sinne des § 329 BGB dar. Sie trägt dem legitimen Interesse des Entleihers Rechnung, sich vor einer doppelten Inanspruchnahme zu schützen, ohne die Erreichung des Zwecks des § 28e Abs. 3 SGB IV, nämlich die Sicherstellung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und den arbeits- sowie sozialversicherungsrechtlichen Schutz des Leiharbeitnehmers, zu gefährden.