LG Koblenz, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 396/16
Erfüllungswirkung von Zahlungen des auf die Sozialversicherungsbeiträge entfallenden Anteils der Vergütung aus Arbeitnehmerüberlassung unmittelbar an den SozialversicherungsträgerFortbestand der Direktzahlungsbefugnis nach Bestellung eines starken vorläufigen InsolvenzverwaltersReihenfolge der Verrechnung
OLG Koblenz, Urteil vom 09.06.2020 - Aktenzeichen 3 U 762/19
DRsp Nr. 2021/14569
Erfüllungswirkung von Zahlungen des auf die Sozialversicherungsbeiträge entfallenden Anteils der Vergütung aus Arbeitnehmerüberlassung unmittelbar an den SozialversicherungsträgerFortbestand der Direktzahlungsbefugnis nach Bestellung eines "starken" vorläufigen InsolvenzverwaltersReihenfolge der Verrechnung
1. Eine Vereinbarung in einem Arbeitnehmerüberlassungsrahmenvertrag, nach der sich der Entleiher verpflichtet, den auf die Sozialversicherungsbeiträge entfallenden Vergütungsanteil unmittelbar an den Sozialversicherungsträger zu zahlen, stellt auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03 - und vom 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02 - aufgestellten Grundsätze eine wirksame Erfüllungsübernahme im Sinne des § 329BGB dar. Sie trägt dem legitimen Interesse des Entleihers Rechnung, sich vor einer doppelten Inanspruchnahme zu schützen, ohne die Erreichung des Zwecks des § 28e Abs. 3SGB IV, nämlich die Sicherstellung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und den arbeits- sowie sozialversicherungsrechtlichen Schutz des Leiharbeitnehmers, zu gefährden.
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