I. Der Rechtsbeschwerdeführer ist Verwalter in dem am 30. September 1993 eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Mit Vorlage der Schlussrechnung vom 30. April 2002 beantragte er, seine Vergütung nach der gemäß § 2 VergVO bereinigten Teilungsmasse von 3.743.012,07 EUR und einem 16-fachen Regelsatz auf 440.966,50 EUR zuzüglich Auslagen und 16 % Umsatzsteuer, insgesamt 514.849,84 EUR festzusetzen.
Das Insolvenzgericht hielt mit Beschluss vom 4. Februar 2003 lediglich den 14-fachen Regelsatz für gerechtfertigt und setzte die Vergütung auf 385.845,69 EUR nebst Auslagen in Höhe von 2.869,57 EUR und 16 % Umsatzsteuer in Höhe von 62.194,44 EUR, insgesamt 450.909,70 EUR fest. Unter Berücksichtigung der bereits gewährten Vorschüsse von 203.863,88 EUR wurden dem Verwalter damit weitere 247.045,82 EUR zuerkannt. Die gegen diesen Beschluss erhobene sofortige Beschwerde wurde vom Landgericht am 28. Oktober 2003 zurückgewiesen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|