Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloß am 24. Juli 1986, Wohngeldrückstände des verstorbenen Wohnungseigentümers Günter K. in Höhe von 207.957, 62 DM auf die übrigen Eigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile umzulegen, davon 20.290,90 DM auf den Antragsteller. K hatte Miteigentumsanteile von 4.978/10.000. Über seinen Nachlaß - mit diesen zugehörigen Anteilen - wurde am 24. Januar 1986 das Konkursverfahren eröffnet.
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