FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.11.2016
11 K 7253/15
Normen:
AO § 149 Abs. 1 S. 1; InsO § 133 Abs. 1;

Erlangung der Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung seitens des Insolvenzgläubigers

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2016 - Aktenzeichen 11 K 7253/15

DRsp Nr. 2017/4528

Erlangung der Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung seitens des Insolvenzgläubigers

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 149 Abs. 1 S. 1; InsO § 133 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A... GmbH - GmbH -. Die GmbH wurde im September 1999 unter der Firma C... AG errichtet. Gegenstand des Unternehmens der GmbH ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Lasersystemen. Das Stammkapital der GmbH beträgt € 500 000,-. Aufgrund des Antrags vom 4. März 2013 eröffnete das Amtsgericht D... mit Beschluss vom 30. April 2013 (36i IN 873/13) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH.

Die GmbH erzielte ausweislich der vorliegenden Jahresabschlüsse, auf deren Inhalt der Senat Bezug nimmt, im Jahr 2007 einen Gewinn in Höhe von rund € 154 000,- und seit 2008 Verluste (zwischen rund € 220 000,- in 2008 und rund € 1,7 Mio. in 2010). In ihrer Bilanz zum 31.12.2008 wies die GmbH erstmals einen nicht gedeckten Fehlbetrag aus, wobei allerdings Rangrücktrittserklärungen von Gläubigern in Höhe von € 5,2 Mio. bestanden.