Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auch nach Eröffnung der Insolvenzverfahrens zulässig
FG Brandenburg, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen 3 K 2728/03
DRsp Nr. 2007/7612
Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auch nach Eröffnung der Insolvenzverfahrens zulässig
1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Steuerfestsetzungsverfahren bzw. das Verfahren zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen regelmäßig in entsprechender Anwendung von § 240ZPO unterbrochen.2. Der Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheiden kann ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückseigentümers (gegenüber dem Insolvenzverwalter) zulässig sein, weil die rechtlichen Wirkungen dieser Bescheide sich nicht auf das Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen - d. h. hier dem Insolvenzverwalter - und dem Finanzamt beschränken, sondern in Bezug auf die wirtschaftliche Einheit i. S. der §§ 2, 19 Abs. 1BewG gegenüber dem jeweiligen Eigentümer fortbestehen, diesen Bescheiden also eine sogenannte dingliche Wirkung zukommt.