FG Brandenburg - Urteil vom 14.09.2006
3 K 2728/03
Normen:
InsO § 87 § 174 § 175 ; AO (1977) § 182 Abs. 1 S. 1 § 182 Abs. 2 § 184 Abs. 1 S. 4 ; ZPO § 240 ; BewG § 2 § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1108
EFG 2007, 708
ZInsO 2006, 1339

Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auch nach Eröffnung der Insolvenzverfahrens zulässig

FG Brandenburg, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen 3 K 2728/03

DRsp Nr. 2007/7612

Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auch nach Eröffnung der Insolvenzverfahrens zulässig

1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Steuerfestsetzungsverfahren bzw. das Verfahren zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen regelmäßig in entsprechender Anwendung von § 240 ZPO unterbrochen. 2. Der Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheiden kann ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückseigentümers (gegenüber dem Insolvenzverwalter) zulässig sein, weil die rechtlichen Wirkungen dieser Bescheide sich nicht auf das Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen - d. h. hier dem Insolvenzverwalter - und dem Finanzamt beschränken, sondern in Bezug auf die wirtschaftliche Einheit i. S. der §§ 2, 19 Abs. 1 BewG gegenüber dem jeweiligen Eigentümer fortbestehen, diesen Bescheiden also eine sogenannte dingliche Wirkung zukommt.

Normenkette:

InsO § 87 § 174 § 175 ; AO (1977) § 182 Abs. 1 S. 1 § 182 Abs. 2 § 184 Abs. 1 S. 4 ; ZPO § 240 ; BewG § 2 § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand: