1. Der Rechtsstreit ist hinsichtlich des Hilfsantrags, dem das Urteil des Landesarbeitsgerichts MecklenburgVorpommern vom 10. Januar 2008 - 1 Sa 134/07 - stattgegeben hat, für erledigt erklärt.
2. Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|