Mit notariellem Vertrag vom 20. Dezember 1995 verkaufte die B. (B. vermögen, fortan: Verkäuferin) an M. (fortan: Käufer oder Schuldner) eine noch nicht vermessene Teilfläche eines im Grundbuch von Prenzlauer Berg verzeichneten Grundstücks. Der Kaufpreis betrug vorläufig 1.731.000 DM. Er war mit der Beurkundung fällig und wurde von der L. (fortan: Klägerin) finanziert. Diese hatte von der Zentralbank bestätigte Schecks über die Kaufpreissumme bei dem amtierenden Notar hinterlegt.
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