FG Münster - Urteil vom 19.05.2020
13 K 571/16 G,F
Normen:
InsO § 85 Abs. 1; InsO § 178 Abs. 3; UmwStG § 22 Abs. 1; UmwStG § 20; UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 2482
DStRE 2021, 211
FR 2020, 868
ZInsO 2020, 2150

Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wirksame Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits; Ansatz eines Einbringungsgewinns; Verschmelzung als Tatbestand der Veräußerung

FG Münster, Urteil vom 19.05.2020 - Aktenzeichen 13 K 571/16 G,F

DRsp Nr. 2020/9406

Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wirksame Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits; Ansatz eines Einbringungsgewinns; Verschmelzung als Tatbestand der Veräußerung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 85 Abs. 1; InsO § 178 Abs. 3; UmwStG § 22 Abs. 1; UmwStG § 20; UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Ansatz eines Einbringungsgewinns I im Streitjahr 2007 und über die Frage, ob der infolge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unterbrochene Rechtsstreit wirksam aufgenommen worden ist.