Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin nach Einlösung eines Schecks durch die spätere Gemeinschuldnerin nach Eintritt des Insolvenzfalls ein Ersatzabsonderungsrecht an dem der Restgutschrift entsprechenden Betrag zusteht.
Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der .... Am 20.08.1999 war er zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden (K 2, Bl. 8); am 29.10.1999 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet (K 3, Bl. 10).
Die klagende ... war die Hausbank der ..., mit der sie am 11./14.11. 1997 einen Globalabtretungsvertrag (K 1, Bl. 7) schloss. Dieser enthält u.a. folgende Regelungen:
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