I. Mit Beschluss vom 23. Januar 2002 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, der eine Eisdiele betrieb. Gleichzeitig wurde der weitere Beteiligte zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat am 12. Februar 2002 gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Mit Beschluss vom 20. Februar 2002 stundete das Insolvenzgericht dem Schuldner die Kosten des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
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