LSG Bayern - Beschluss vom 10.05.2021
L 10 AL 61/21 B ER
Normen:
SGG § 177;
Fundstellen:
NZI 2022, 325
ZInsO 2021, 1790
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 16.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 59/21

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von KurzarbeitergeldVoraussetzungen für den Erlass einer RegelungsanordnungWechselwirkung zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch

LSG Bayern, Beschluss vom 10.05.2021 - Aktenzeichen L 10 AL 61/21 B ER

DRsp Nr. 2021/10758

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld Voraussetzungen für den Erlass einer Regelungsanordnung Wechselwirkung zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch

1. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 2 Abs. 1 KugV steht nicht im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit. 2. Die Bundesagentur für Arbeit kann sich zur Begründung der Voraussetzungen der Einwendung treuwidrigen Verhaltens im Sinne des § 242 BGB nicht darauf berufen, dass Unternehmen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorläufig erstattete Beiträge zur Sozialversicherung auf der Grundlage von § 328 Abs. 4 SGB III zurückzuzahlen hätten, weil sie wegen der dann gegenüber den Einzugsstellen erfolgenden Insolvenzanfechtung diese nicht getragen hätten.

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16.04.2021 wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen beider Rechtszüge zu tragen.

Normenkette:

SGG § 177;

Gründe

I.

Streitig ist die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (Kug) an die Antragstellerinnen.