Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16.04.2021 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsgegnerin hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen beider Rechtszüge zu tragen.
I.
Streitig ist die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (Kug) an die Antragstellerinnen.
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