BFH - Urteil vom 15.11.2005
VII R 16/05
Normen:
AO (1977) § 44 Abs. 1 § 37 Abs. 2 ; EStG § 26 § 26b ;
Fundstellen:
BB 2006, 313
BFH/NV 2006, 648
BFHE 211, 396
BStBl II 2006, 453
DB 2006, 259
DStRE 2006, 380
FamRZ 2006, 333
NJW 2006, 942
NVwZ 2006, 736
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen - 13 K 313/02 - 26.10.2004 (EFG 2005, 746),

Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

BFH, Urteil vom 15.11.2005 - Aktenzeichen VII R 16/05

DRsp Nr. 2006/1340

Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

»Werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen für zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute geleistet, kann aus der Sicht des FA als Zahlungsempfänger mangels entgegenstehender ausdrücklicher Absichtsbekundungen aufgrund der zwischen den Eheleuten bestehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft angenommen werden, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehepartners begleichen will. In diesem Fall sind bei einer Überzahlung beide Ehegatten erstattungsberechtigt. Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen hälftig aufzuteilen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).«

Normenkette:

AO (1977) § 44 Abs. 1 § 37 Abs. 2 ; EStG § 26 § 26b ;

Gründe: