OLG Celle - Beschluss vom 07.12.2001
8 W 500/01
Normen:
ZPO § 104 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZInsO 2002, 94

Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts-/Insolvenzverwalters bei Selbstvertretung

OLG Celle, Beschluss vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 8 W 500/01

DRsp Nr. 2005/3561

Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts-/Insolvenzverwalters bei Selbstvertretung

Ist der Insolvenzverwalter zugleich Rechtsanwalt, so kann er sich in gerichtlichen Verfahren auch vor ortsfremden Gerichten selbst vertreten. Die hierdurch entstehenden Kosten sind notwendig i.S. von § 91 Abs. 1 ZPO.

Normenkette:

ZPO § 104 Abs. 3 ;
Fundstellen
ZInsO 2002, 94