Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Festsetzungsbeschluss vom 14.10.2015 aufgehoben; es verbleibt bei dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13.08.2015.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert beträgt 321,08 €.
I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter, der mit dem vorliegenden Rechtsstreit gegen die Beklagte erfolgreich Ansprüche aus Insolvenzanfechtung geltend gemacht hat (Endurteil des Landgerichts vom 01.08.2014).
Die Kanzlei des Klägers befindet sich in Hamburg; den Rechtsstreit führte eine ebenfalls dort geschäftsansässige und in dieser Kanzlei tätige Anwältin.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|