Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 26. April 2016 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.044 € festgesetzt.
I.
Am 15. September 2014 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der weitere Beteiligte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin ist aufgrund eines schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Mietverhältnisses Mieterin einer Wohnung. Hierfür leistete sie vor Insolvenzeröffnung eine Mietkaution in Höhe von 1.044 €.
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