Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 9. Oktober 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde am 19. April 2005 eröffnet. Durch Beschluss vom 6. März 2007 wurde diesem die Restschuldbefreiung angekündigt und der weitere Beteiligte zu 1 als Treuhänder bestellt; am 11. April 2007 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Am 21. April 2011 ordnete das Insolvenzgericht nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung die schriftliche Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur beantragten Restschuldbefreiung an und setzte Frist zur Stellungnahme bis zum 26. Mai 2011. Daraufhin beantragten neun Insolvenzgläubiger, die weiteren Beteiligten zu 2 bis 10, innerhalb der ihnen gesetzten Frist, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|