Die Parteien streiten um einen Teil eines Versteigerungserlöses.
Der Kläger und seine frühere Ehefrau erwarben je zur Hälfte ein Hofgrundstück von der Beklagten aufgrund Kaufvertrages für 180.000 DM. Auf den Kaufpreis wurden 3.500 DM gezahlt; der - einer Wertsicherungsklausel unterliegende - Rest war in monatlichen Raten von 1.000 DM ab Mai 1986 zu entrichten. Zur Sicherung der restlichen Kaufpreisforderung wurde eine Sicherungshypothek bis zum Höchstbetrag von 176.500 DM eingetragen. Die Erwerber unterwarfen sich als Gesamtschuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Vertragsurkunde wegen ihrer darin enthaltenen Zahlungsverpflichtungen.
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