Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. Februar 2019 zugelassen.
Auf die Revision des Klägers wird der vorbezeichnete Beschluss aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Revisionsverfahrens wird auf 64.646,72 € festgesetzt.
I.
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