Die Klägerin begehrt als Verwalterin im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der M. GmbH (künftig: Gemeinschuldnerin) von der Beklagten die Zahlung restlichen Werklohns.
In den Jahren 1993 und 1994 beauftragte die Beklagte die Gemeinschuldnerin mit der Errichtung von vier Bauvorhaben in R. zu Pauschalpreisen.
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