1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den beim Amtsgericht X (Geschäftszeichen:) gestellten Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens vom 02. Januar 2009 zurückzunehmen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Beschwerde wird zugelassen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|