I.
Die Schuldnerin ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg mit Sitz in A. eingetragene GmbH. Mit einem an das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Fürth gerichteten Schreiben der Schuldnerin vom 9.8.1999 beantragte ihr am 19.7.1999 bestellter neuer Geschäftsführer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In dem Schreiben wird u. a. mitgeteilt, daß der Betrieb der Schuldnerin zwischenzeitlich eingestellt, kein Geschäftsraum mehr vorhanden und der Verwaltungssitz der Gesellschaft nach B. verlegt worden sei, wo sich sämtliche Geschäftsunterlagen sowie die Geschäftsführung befänden.
Auf den vom Amtsgericht Fürth angeregten Antrag der Schuldnerin erklärte sich das Amtsgericht Fürth mit Beschluß vom 23.8.1999 für örtlich unzuständig und verwies das Verfahren an das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Aachen.
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