OLG Zweibrücken - Urteil vom 16.11.2018
2 U 68/17
Normen:
ZPO § 38 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kaiserslautern, vom 17.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 400/16

Fehlende örtliche Zuständigkeit wegen einer unwirksamen GerichtsstandsvereinbarungKeine Prorogationsbefugnis eines Insolvenzverwalters

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2018 - Aktenzeichen 2 U 68/17

DRsp Nr. 2019/11448

Fehlende örtliche Zuständigkeit wegen einer unwirksamen Gerichtsstandsvereinbarung Keine Prorogationsbefugnis eines Insolvenzverwalters

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts sowie dieses Urteil sind jeweils vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 38 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Malerbetriebe K. und Sohn GmbH mit Sitz in ..... Mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 wurde vom Amtsgericht Kaiserslautern unter Az. .... das Insolvenzverfahren angeordnet und der Kläger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit weiterem Beschluss vom 2. November 2011 wurde die Verfügungsbefugnis auf den Kläger übertragen und schließlich mit Beschluss vom 31. Dezember 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.