Mit Beschluss vom 28.6.2001 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und bestellte den Beschwerdeführer zum Insolvenzverwalter. Dieser überreichte mit Schreiben vom 1.2.2005 u.a. den Schlussbericht und beantragte, seine Vergütung und Auslagen auf insgesamt 19.314,51 Euro zuzüglich Umsatzsteuer festzusetzen (Bl. 307 f d.A.:
Regelvergütung 13.320,37 Euro,
15 % Auslagenpauschale erstes Jahr 1.998,05 Euro,
10 % Auslagenpauschale zweites Jahr 1.332,03 Euro,
10 % Auslagenpauschale drittes Jahr 1.332,03 Euro,
10 % Auslagenpauschale viertes Jahr 1.332,03 Euro).
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