BGH - Beschluss vom 04.12.2014
IX ZB 60/13
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2015, 12
MDR 2015, 426
NJW 2015, 8
NZI 2015, 6
WM 2015, 134
ZIP 2015, 138
ZIP 2015, 3
ZInsO 2015, 110
Vorinstanzen:
AG Wiesbaden, vom 08.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 IN 372/09
LG Wiesbaden, vom 31.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 140/13

Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen bzgl. Verletzung des Anspruchs des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und Tätigkeit angemessene Vergütung

BGH, Beschluss vom 04.12.2014 - Aktenzeichen IX ZB 60/13

DRsp Nr. 2015/641

Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen bzgl. Verletzung des Anspruchs des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und Tätigkeit angemessene Vergütung

Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen verletzt trotz der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 derzeit noch nicht den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 31. Juli 2013 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 12.117,14 € festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1;

Gründe

I.