In Abänderung des Streitwertbeschlusses des Senats vom 19. April 2018 wird der Streitwert des Revisionsverfahrens auf 4.206.219,62 € festgesetzt.
Der Senat hat im Beschluss vom 19. April 2018 mit der teilweisen Zulassung der Revision den Streitwert für das Revisionsverfahren auf 4.067.168,77 € (Klageantrag 1a, 1c - 769.098,97 €; Klageantrag 2a - 2.841.269,80 €; Klageantrag 2b - 456.800,00 €) festgesetzt. Hierzu war (abändernd) der Wert der Anschlussrevision in Höhe von 139.050,85 € hinzuzurechnen.
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