OLG Naumburg - Urteil vom 02.05.2001
5 U 21/01
Normen:
GmbHG § 30 § 31 § 63 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
ZInsO 2002, 730
Vorinstanzen:
AG Magdeburg, vom 03.08.1998
LG Magdeburg, vom 28.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 2187/00

Feststellung der Überschuldung einer GmbH

OLG Naumburg, Urteil vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 5 U 21/01

DRsp Nr. 2005/3583

Feststellung der Überschuldung einer GmbH

1. Die Überschuldung einer GmbH kann sich bereits aus der Auswertung eines Jahresabschlusses ergeben. Dies setzt voraus, dass es Hinweise dafür gibt, dass die Buchwerte geringer sind als die Liquidationswerte und stille Reserven nicht vorhanden sind. Die Aufstellung einer Überschuldungsbilanz ist nicht erforderlich. 2. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Überschuldung an zwei Stichtagen, so hat der auf die Erstattung verbotener Rückzahlungen in Anspruch genommene Gesellschafter-Geschäftsführer darzulegen und zu beweisen, dass die Gesellschaft zwischen diesen Stichtagen nicht überschuldet war. 3. Dem Gesellschafter-Geschäftsführer trifft auch die Darlegungs- und Beweislast für eine trotz der gegebenen Überschuldung bestehende positive Fortführungsprognose.

Normenkette:

GmbHG § 30 § 31 § 63 ; ZPO § 286 ;