BGH - Urteil vom 18.07.2013
IX ZR 143/12
Normen:
InsO § 17;
Fundstellen:
DB 2013, 2382
DB 2013, 6
DStR 2013, 12
DStR 2014, 42
GmbHR 2013, 1202
NZI 2013, 932
WM 2013, 1993
ZIP 2013, 2015
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 15.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 94/07
OLG Frankfurt am Main, vom 14.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 27/10

Feststellung der Zahlungseinstellung auf der Grundlage von Indizien

BGH, Urteil vom 18.07.2013 - Aktenzeichen IX ZR 143/12

DRsp Nr. 2013/21803

Feststellung der Zahlungseinstellung auf der Grundlage von Indizien

Zur Feststellung der Zahlungseinstellung auf der Grundlage von Indizien.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird der die Berufung zurückweisende Beschluss des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Mai 2012 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

InsO § 17;

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Antrag eines Sozialversicherungsträgers vom 5. April 2005 am 1. September 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. GbR (nachfolgend: Schuldnerin). Die Schuldnerin betrieb eine Großbäckerei mit mehreren Filialen und Verkaufsstellen. Sie geriet mehr als ein Jahr vor Insolvenzeröffnung gegenüber Sozialversicherungsträgern, Energieversorgungsunternehmen und anderen Gläubigern in Zahlungsrückstand. Im Zeitraum vom 26. Januar 2005 bis zum 12. Juli 2005 entrichtete sie nach dem Vortrag des Klägers durch Barzahlung und Überweisungen an die Beklagte, ihren Energielieferer, insgesamt 53.582 €.