Auf die Berufung der Beklagten zu 1. unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird das am 20. September 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
1. Die zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten zu 1.
XXXXX bei dem Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - XXXXX, zur laufenden Tabellen-Nr. XXX angemeldete Forderung des Klägers in Höhe von 19.439,68 EUR wird für den Ausfall festgestellt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte zu 1. trägt die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts München l entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.
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