KG - Urteil vom 23.06.2020
14 U 118/17
Normen:
InsO § 179 Abs. 1; InsO § 184 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 20.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 303/15

Feststellung des Ausfalls einer Forderung in einem InsolvenzverfahrenSchadensersatzansprüche aus einer BeteiligungVerletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

KG, Urteil vom 23.06.2020 - Aktenzeichen 14 U 118/17

DRsp Nr. 2023/939

Feststellung des Ausfalls einer Forderung in einem Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche aus einer Beteiligung Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

Ein Treuhandkommanditist muss sich die Kenntnis über die rechtlichen und wirtschaftlichen, insbesondere finanziellen, Grundlagen einer Gesellschaft verschaffen, um Beitrittsinteressenten vor Abschluss eines Treuhandvertrags über Tatsachen, die für die Beurteilung des Treuguts wesentlich sind, zu unterrichten.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird das am 20. September 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 2 O 303/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten zu 1.

XXXXX bei dem Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - XXXXX, zur laufenden Tabellen-Nr. XXX angemeldete Forderung des Klägers in Höhe von 19.439,68 EUR wird für den Ausfall festgestellt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte zu 1. trägt die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts München l entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.