Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger (Kl) betreibt einen Kiosk mit Schreibwaren, Lotto, Postannahme sowie Tabakwaren und Zeitschriften. Das zuständige Finanzamt (FA) führte eine Betriebsprüfung bei dem Kläger durch, die zu Mehrergebnissen führte. Auf den Inhalt des Prüfberichts vom ...2019 wird verwiesen. Am 11.05.2019 ergingen gemäß § 164 Abs. 2 AO geänderte Einkommensteuerbescheide, am 09.05.2019 geänderte Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2014-2016. Die Vorbehalte der Nachprüfung wurden aufgehoben. ... Es wurden keine Einsprüche eingelegt.
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