FG Düsseldorf - Gerichtsbescheid vom 04.05.2020
8 K 2462/19 F
Normen:
InsO § 184 Abs. 1; InsO § 184 Abs. 2;

Feststellung des Vorliegens einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Steuerstraftat; Steuerbescheide als titulierte Forderungen i.R.d. Feststellung der Forderung in der Insolvenzinsolvenztabelle

FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 04.05.2020 - Aktenzeichen 8 K 2462/19 F

DRsp Nr. 2020/13511

Feststellung des Vorliegens einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Steuerstraftat; Steuerbescheide als titulierte Forderungen i.R.d. Feststellung der Forderung in der Insolvenzinsolvenztabelle

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

InsO § 184 Abs. 1; InsO § 184 Abs. 2;

Gründe

Der Kläger (Kl) betreibt einen Kiosk mit Schreibwaren, Lotto, Postannahme sowie Tabakwaren und Zeitschriften. Das zuständige Finanzamt (FA) führte eine Betriebsprüfung bei dem Kläger durch, die zu Mehrergebnissen führte. Auf den Inhalt des Prüfberichts vom ...2019 wird verwiesen. Am 11.05.2019 ergingen gemäß § 164 Abs. 2 AO geänderte Einkommensteuerbescheide, am 09.05.2019 geänderte Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2014-2016. Die Vorbehalte der Nachprüfung wurden aufgehoben. ... Es wurden keine Einsprüche eingelegt.