FG Niedersachsen - Urteil vom 27.08.2007
16 K 470/06
Normen:
AO § 127 ; AO § 251 ; InsO § 174 ; InsO § 178 ; InsO § 179 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 186

Feststellungsbescheid; Insolvenzverfahren; Insolvenztabelle - Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheids im Insolvenzverfahren

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.08.2007 - Aktenzeichen 16 K 470/06

DRsp Nr. 2007/23701

Feststellungsbescheid; Insolvenzverfahren; Insolvenztabelle - Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheids im Insolvenzverfahren

1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf das FA Steuern nicht mehr durch Steuerbescheid festsetzen; ein dennoch ergangener Steuerbescheid ist unwirksam. 2. Die Finanzbehörde muss ihre Forderungen deshalb zur Insolvenztabelle anmelden. 3. Ausnahmsweise ist ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis im Insolvenzverfahren durch schriftlichen VA festzustellen, wenn im Prüfungstermin der Forderung widersprochen wird. 4. Ist die Steuerforderung bereits vor Insolvenzeröffnung bestandskräftig festgesetzt worden, besteht kein Bedarf für einen Feststellungsbescheid. 5. Nach § 127 AO ist ein von einem örtlich unzuständigen FA erlassener VA dennoch wirksam, sofern er nicht noch andere Rechtsfehler aufweist. Dieser Gedanken gilt entspr. im Falle der Anmeldung von Steuerforderungen zur Insolvenztabelle.

Normenkette:

AO § 127 ; AO § 251 ; InsO § 174 ; InsO § 178 ; InsO § 179 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob der Beklagte befugt war, während des Insolvenzverfahrens einen Feststellungsbescheid zu erlassen.