Die Beteiligten streiten über die Behandlung von Forderungsverkäufen im Rahmen eines Mobilien-Leasings als so genanntes "Doppelstockmodell".
Die Klägerin ist eine 100%ige Tochter der L - im Folgenden: L -, die wiederum, teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar, im Anteilseigentum der damaligen X AG - heute: OT AG, im Folgenden: OT - stand. Zwischen den genannten Gesellschaften bestanden jeweils Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit der L und der OT als beherrschenden Unternehmen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|