OLG München - Urteil vom 16.12.2014
5 U 1297/13
Normen:
InsO § 133;
Fundstellen:
DStR 2015, 12
NZI 2015, 611
ZIP 2015, 1890
ZInsO 2015, 1848
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 28.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 2897/12

Formale Anforderungen an den Sanierungsplan

OLG München, Urteil vom 16.12.2014 - Aktenzeichen 5 U 1297/13

DRsp Nr. 2015/6972

Formale Anforderungen an den Sanierungsplan

Ein Sanierungsplan, der bei der Prüfung des § 133 InsO zur Verneinung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des (späteren) Insolvenzschuldners und zur Verneinung der Kenntnis des Gläubigers von einem solchen Vorsatz des Schuldners führen kann, muss nicht den formalen Anforderungen nach IDW ES 6 entsprechen

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 28.02.2013, Az.

21 O 2897/12 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 363.889,76 Euro festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 133;

Gründe

I.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem nach Eigenantrag vom 21.03.2012 (Anlage K 2) am 01.04.2012 (Anlage K 1) eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. GmbH & Co. KG (im folgenden kurz: Schuldnerin). Er begehrt vom Beklagten im Wege der Insolvenzanfechtung die Rückzahlung geleisteter Steuern.

1. 2.