FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.12.2010
10 K 15202/09
Normen:
AO § 226; AO § 218 Abs. 2; InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 87; InsO § 35; InsO § 96;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1351
ZIP 2011, 1580
ZIVI 2011, 427

Fortdauernder Insolvenzbeschlag (auch über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinaus) für die während der Dauer des Insolvenzverfahren entstandenen Einkommensteuererstattungsansprüche wegen des Vorbehalts der Nachtragsverteilung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen 10 K 15202/09

DRsp Nr. 2011/11241

Fortdauernder Insolvenzbeschlag (auch über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinaus) für die während der Dauer des Insolvenzverfahren entstandenen Einkommensteuererstattungsansprüche wegen des Vorbehalts der Nachtragsverteilung

Wirkt die Insolvenzbeschlagnahme aufgrund der im Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich des während der Dauer des Insolvenzverfahrens insolvenzrechtlich entstandenen Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer ausdrücklich vorbehaltenen Nachtragsverteilung fort, hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf Auszahlung des Erstattungsanspruchs. Der Anspruch kann nicht durch Aufrechnung erlöschen.

Der Bescheid vom 15. Januar 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. September 2009 wird dahingehend geändert, dass festgestellt wird, dass die Klägerin Anspruch auf Erstattung der anteiligen Einkommensteuer 2006 in Höhe von 855,04 EUR hat.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 75 % der Klägerin und zu 25 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 226; AO § 218 Abs. 2; InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 87; InsO § 35; InsO § 96;